Brandschutz
   
 

Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt bewacht. Doch wehe wenn die Himmelsmacht den Fesseln sich entrafft.

(Frei nach Schiller)

     
     
   
  Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
 

Vorbemerkungen

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist z.B. in der GUV 10.10 beschrieben. Diese Regeln wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Verband der Sachversicherer (VdS) erarbeitet.

Die Regeln finden Anwendung bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

   
  Ermittlung der Brandgefährdung
 

Arbeitsstätten können hinsichtlich der Brandgefährdung große Unterschiede aufweisen. Kleinere Betriebe wie Gärtnereien haben eine geringere Brandgefährdung als Großunternehmen der Petrochemischen Industrie. Auch innnerhalb des Betriebes gibt es hinsichtlich der Brandgefährdung unterschiedliche Bereiche. Aus diesem Grund müssen die auszurüstenden Betriebsbereiche in eine Brandgefährdungsklasse eingestuft werden.

1. Geringe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringer Brandausbreitung zu rechnen ist.

2. Mittlere Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist.

3. Große Brandgefährdung liegt vor, wenn durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist oder eine Zuordnung in Mittlere- oder Geringe- Brandgefährdung nicht möglich ist.

   
  Festlegung der Löschmitteleinheiten
 

Als nächstes müssen Sie ermitteln, wie viele Löschmitteleinheiten LE für den auszurüstenden Betriebsbereich festgelegt sind. Diesen Wert können Sie in Abhängigkeit der zu schützenden Grundfläche und der Brandgefährdung in der Tabelle Löschmitteleinheiten LE in Abhängigkeit von Grundfläche und Brandgefährdung ablesen.

Das Löschvermögen von Feuerlöschern, die nach der DIN EN 3 gebaut werden, kann nicht addiert werden. Deshalb wurde die Hilfsgröße Löschmitteleinheit LE eingeführt. Dem auszurüstenden Betriebsbereich und den Feuerlöschern wird eine bestimmte Anzahl von LE zugeordnet um eine Berechnung der Anzahl von Feuerlöschern zu ermöglichen.

Das Löschvermögen ist die Fähigkeit eines Feuerlöschers, ein genormtes Brandobjekt mit einer maximalen Löschmittelmenge abzulöschen. Es ist auf Feuerlöschern nach DIN EN 3-5 als Leistungsklasse aufgedruckt (z.B.21A 113B) .

   
  Anzahl der Feuerlöscher
 

Bevor Sie die Anzahl der Feuerlöscher entsprechend der festgelegten Löschmitteleinheiten LE berechnen können, müssen Sie feststellen, für welche Brandklassen Ihre Feuerlöscher geeignet sein müssen und ein entsprechendes Löschgerät auswählen.

Bei der Auswahl des Feuerlöschers sollten Sie nicht nur auf die Brandklassen achten, berücksichtigen Sie auch Eigenschaften wie Anwendbarkeit und Verschmutzung.

Angenommen, Sie benötigen für den auszurüstenden Betriebsbereich Feuerlöscher für die Brandklassen A und B und Sie entscheiden sich für die Anschaffung von ABC-Pulverlöschern mit einem Löschvermögen von 21 A und 183 B.

Das Löschvermögen ist auf Feuerlöschern nach DIN EN 3-5 als Leistungsklasse aufgedruckt.

Sie müssen als erstes das Löschvermögen Ihrer Feuerlöscher in die Hilfsgröße Löschmitteleinheiten LE umwandeln.

Werden Feuerlöscher für die Brandklasse A und B eingesetzt und haben diese in den Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE ist in der Tabelle Feuerlöscher nach DIN EN 3 immer der niedrigste Wert anzusetzen.

Beispiel: Ihr Feuerlöscher hat ein Löschvermögen von 21 A und 183 B, dann hätte er in der Spalte Brandklasse B 12 LE. In der Spalte Brandklasse A aber nur 6 LE. Hier ist für die Berechnung der niedrigste Wert anzusetzen.

   
  Berechnung
 

Der Betriebsbereich von 500 m2 hat eine mittlere Brandgefährdung - festgelegte Anzahl der Löschmitteleinheiten 42 LE.

Feuerlöscher für die Brandklasse A und B
Gewählt wird eine Feuerlöscherart mit dem Löschvermögen 21A und 183B. Dieser Bauart entspricht 6 LE.

Es sind demnach der Betriebsbereich mit 42 LE mit 7 Feuerlöschern dieser Bauart zu versorgen.

42 LE / 6 LE = 7 Feuerlöscher

   
  Schlußbemerkung
  Mit dieser kurzen Darstellung versuchen wir Ihnen das Arbeiten mit dieser Regel etwas zu erleichtern. Wir haben ganz bewusst nicht die ganze GUV 10.10 wiedergegeben in der Sie weitere allgemeine Informationen über die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern finden.